Allgemeine Schulpflicht

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt:

  • in den ersten vier Schuljahren durch den Besuch der Volksschule oder der Sonderschule,
  • im 5. bis 8. Schuljahr durch den Besuch der Mittelschule (Hauptschule - auslaufend), der allgemeinbildenden höheren Schule, der Volksschuloberstufe oder der Sekundarstufe I der  Sonderschule,
  • im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule, des Berufsvorbereitungsjahres an einer Sonderschule oder durch den Weiterbesuch der Volks-, Mittel- (Hauptschule - auslaufend) oder Sonderschule – falls diese noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist – oder durch den Besuch einer mittleren bzw. höheren Schule.

Darüber hinaus kann die allgemeine Schulpflicht auch durch einen anderen gleichwertigen Unterricht (z.B. häuslichen Unterricht) erfüllt werden. In diesem Fall ist der Schulerfolg jeweils am Ende des Schuljahres durch Prüfung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule nachzuweisen.

 

Stand: Oktober/Dezember 2009 / März 2020 / Mai 2021