Studienberechtigung

von Tiroler Bildungswegweiser
13. April 2021

Studienberechtigungsprüfung

Auch ohne Reifeprüfung können Erwachsene durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung zum Studium an Kollegs, Akademien und an der Universität zugelassen werden.

Voraussetzungen

Die Bewerberin/der Bewerber muss das 22. Lebensjahr (in Ausnahmefällen das 20. Lebensjahr) vollendet haben und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (oder studienrechtlich gleichgestellt sein). Weiters muss die Bewerberin/der Bewerber eine erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung nachweisen können.

Auskünfte und Vorbereitungskurse

Berufsförderungsinstitut Tirol (BFI)
6020 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 7
Mag. Martin Suitner
Tel. (0512) 59 660-843
E-Mail: martin [dot] suitner [at] bfi-tirol [dot] at

Studienberechtigungsprüfung für Kollegs und Akademien
Information und Anmeldung bei der jeweiligen Ausbildungsstätte

Studienberechtigungsprüfung für die Universität
Information und Antrag
Referat für Studienberechtigungsprüfung
6020 Innsbruck, Innrain 52d
Tel. (0512) 507-32606 oder -32611
E-Mail: studienberechtigung [at] uibk [dot] ac [dot] at

 

Stand: September 2009 / Mai 2019 / Februar 2020 / März 2020