Studienberechtigung
Studienberechtigungsprüfung
Auch ohne Reifeprüfung können Erwachsene durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung zum Studium an Kollegs, Akademien und an der Universität zugelassen werden.
Voraussetzungen
Die Bewerberin/der Bewerber muss das 22. Lebensjahr (in Ausnahmefällen das 20. Lebensjahr) vollendet haben und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (oder studienrechtlich gleichgestellt sein). Weiters muss die Bewerberin/der Bewerber eine erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung nachweisen können.
Auskünfte und Vorbereitungskurse
BFI Tirol
6020 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 7
Mag.a Marcella Mauß MA
Tel. (0512) 59660 413
E-Mail: matura [at] bfi [dot] tirol [dot] at
Studienberechtigungsprüfung für Kollegs und Akademien
Information und Anmeldung bei der jeweiligen Ausbildungsstätte
Studienberechtigungsprüfung für die Universität
Information und Antrag
Referat für Studienberechtigungsprüfung
6020 Innsbruck, Innrain 52d
Tel. (0512) 507-32606 oder -32611
E-Mail: studienberechtigung [at] uibk [dot] ac [dot] at