Primäre Aufgabe der Schulärzte und Schulärztinnen ist die Beratung der Direktion, des Lehrkörpers und der Eltern in schulärztlichen und schulhygienischen Angelegenheiten sowie in allen Fragen der Gesundheitserziehung der zu betreuenden Schüler/innen sowie der Schüler/innen selbst in all diesen Angelegenheiten, verbunden mit den hiefür anfallenden Untersuchungen.
Der Landesschularzt ist Koordinator, Initiator und Berater in diesen Bereichen.