Berufsreife

von Tiroler Bildungswegweiser
13. April 2021

Berufsreifeprüfung

Personen ohne Reifeprüfungen können durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:

  1. Lehrabschlussprüfung
  2. Facharbeiterprüfung
  3. mindestens dreijährige mittlere Schule,
  4. mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz,
  5. mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung zum medizinisch-technischen Fachdienst und zum Sanitätshilfdienst,
  6. Meisterprüfung gemäß der Gewerbeordnung,
  7. Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994,
  8. land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
  9. Dienstprüfung gemäß des Beamten-Dienstrechtsgesetzes oder des Vertragsbedienstetengesetzes (mindestens dreijährige Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr),
  10. erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder einer 3. Klasse einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung (jeweils mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit),
  11. erfolgreicher Abschluss eines Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
  12. erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität,
  13. erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum/zur HeilmasseurIn

Zu den mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen zählen insbesondere die Berechtigung zum Besuch von Kollegs, Akademien, Fachhochschul-Studiengängen, Hochschulen und Universitäten.

Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

  1. Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule;
  2. Mathematik (bzw. Mathematik und angewandte Mathematik): eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule;
  3. Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule;
  4. Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin (einschließlich des fachlichen Umfeldes) oder eine diesbezügliche mündliche Prüfung (projektorientierte Arbeit mit Präsentation und Diskussion) mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei der öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen, vor deren Prüfungskommission der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin die Berufsreifeprüfung abzulegen wünscht. An der Schule müssen die für die abzulegenden Teilprüfungen erforderlichen Fachprüfer/innen zur Verfügung stehen.

Der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten.
Die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung sind innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung (§ 4 Abs. 4), nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.

Der/die Bewerber/in muss seine/ihre Prüfung vor einer der folgenden Prüfungskommissionen ablegen:

Für die Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe:

an der HLWest Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
6020 Innsbruck, Technikerstraße 7A
Tel. (0512) 27 67 47, Fax (0512) 27 67 47-42
E-mail: office [at] hlwest [dot] at

an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
6330 Kufstein, August-Scherl-Straße 1
Tel (05372) 641 47, Fax (05372) 641 47-17
E-mail: hbla-kufstein [at] lsr-t [dot] gv [dot] at

an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe
9900 Lienz, Weidengasse 1
Tel. (0)50902837, Fax (0) 50902837-900
E-mail: hlw-lienz [at] tsn [dot] at, Homepage: http://www.hlw-lienz.tsn.at/

 

Für die Lehranstalten für Tourismus:

an der Höhere Lehranstalt für Tourismus Villa Blanka
6020 Innsbruck, Weiherburggasse 31
Tel. (0512) 29 24 13, Fax (0512) 29 24 13-11
E-mail: office [at] villablanka [dot] com

 

Für die kaufmännischen Lehranstalten:

an der Bundeshandelsakademie Innsbruck
6020 Innsbruck, Karl-Schönherr-Straße 2
Tel. (0512) 58 10 07, Fax (0512) 58 10 07-4
E-mail: hak-ibk [at] tsn [dot] at

an der Bundeshandelsakademie Lienz
9900 Lienz, Weidengasse 1
Tel. (04852) 631 75, Fax (04852) 631 75-22
E-mail: kontakt [at] hak-lienz [dot] at

 

Für die technischen und gewerblichen Lehranstalten:

an der Höheren technischen Bundeslehranstalt
6026 Innsbruck, Trenkwalderstraße 2
Tel. (0)50902811
E-mail: htl-bau-design [at] tsn [dot] at

 

Für die Bildungsanstalten:

an der Katholischen Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Kettenbrücke
6020 Innsbruck, Falkstraße 28
Tel. (0512) 58 31 16, Fax (0512) 58 31 16-4
E-mail: kbafep-ibk [at] tsn [dot] at

 

Auskünfte

Bildungsdirektion für Tirol
6020 Innsbruck, Landhaus 2, Heiliggeiststraße 7, Tel. (0512) 9012-9167
Mag. Clemens Rainer
E-mail: clemens [dot] rainer [at] bildung-tirol [dot] gv [dot] at

 

Weitere Informationen

Berufsreifeprüfung - Matura nachholen - Erwachsenenbildung

Stand: Mai 2010 / Mai 2019


Vorbereitungskurse

BFI Tirol Bildungs GmbH
6020 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 7
Tel. (0512) 59 660
E-Mail: info [at] bfi-tirol [dot] at

Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
6020 Innsbruck, Brixner Straße 1
Tel. +43 5 9292-1110

Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI)
6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116
Tel. 0590 905-7262, Fax 0590 905-7500
E-Mail: info [at] wktirol [dot] at

 

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