Bildungsinhalte der allgemein bildenden höheren Schulen

Die 1. und 2. Klasse der AHS-Formen haben grundsätzlich identische Lehrpläne.
Typenbildende Pflichtgegenstände werden in den einzelnen Formen ab der 3. Klasse geführt und ab der 5. Klasse durch so genannte alternative Pflichtgegenstände ergänzt.
In der 6. bis 8. Klasse der Oberstufe können die Schüler/innen durch den Besuch von Wahlpflichtgegenständen Bildungsschwerpunkte setzen, die ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.

Angeboten werden zwei Arten von Wahlpflichtgegenständen:

  • Wahlpflichtgegenstände, die einen zusätzlichen Unterrichtsgegenstand darstellen (z.B. eine zusätzliche Fremdsprache oder Informatik)
  • Wahlpflichtgegenstände, die den entsprechenden Pflichtgegenstand vertiefen und erweitern.

Dazu kommen noch Freigegenstände und Unverbindliche Übungen.

Im Gymnasium

  1. Lebende Fremdsprache (Englisch)

1.-8. Klasse

Latein bzw. 2. Lebende Fremdsprache

3.-8. Klasse

  1. Lebende Fremdsprache oder Altgriechisch bzw. Latein

5.-8. Klasse

Im Realgymnasium

  1. Lebende Fremdsprache (Englisch)

1.-8. Klasse

Geometr. Zeichnen und Werkerziehung

3.-4. Klasse

Latein oder 2. Lebende Fremdsprache

5.-8. Klasse

Darst. Geometrie oder verstärkt BIU, PH, CH, mehr Mathematik

7.-8. Klasse

Im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

  1. Lebende Fremdsprache (Englisch)

1.-8. Klasse

Textiles Werken

1.-4. Klasse

Latein oder 2. Lebende Fremdsprache

5.-8. Klasse

Chemie

3.-4. Klasse

Werken, Ernährungs- und Haushaltslehre (Theorie und Praxis)

5.-8. Klasse

Psychologie und Philosophie einschl. Praktikum - kein Geometrisch Zeichnen

6.-8. Klasse

Im Oberstufenrealgymnasium

  1. Lebende Fremdsprache

Ü-Stufe*-8. Klasse

Latein oder 2. Lebende Fremdsprache

5.-8. Klasse

wahlweise

Instrumentalmusik - Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung - Darst. Geometrie (verstärkt Math. ab 6. Kl.) - verstärkt BIU, PH, CH (verstärkt Math. ab 6. Kl.)

5.-8. Klasse 7.-8. Klasse

* siehe allgemeine Begriffserklärungen

In der 6. bis 8. Klasse der Oberstufe können die Schüler/innen durch den Besuch von Wahlpflichtgegenständen Bildungsschwerpunkte setzen, die ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.
Das Ausmaß dieser Wahlpflichtgegenstände ist begrenzt. Es beträgt für die gesamte Oberstufe:

  • im Gymnasium und Oberstufenrealgymnasium 6 Wochenstunden
  • im Realgymnasium 8 Wochenstunden
  • im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium 10 Wochenstunden
Stand: November 2009