Bildungsinhalte der allgemein bildenden höheren Schulen
Die 1. und 2. Klasse der AHS-Formen haben grundsätzlich identische Lehrpläne.
Typenbildende Pflichtgegenstände werden in den einzelnen Formen ab der 3. Klasse geführt und ab der 5. Klasse durch so genannte alternative Pflichtgegenstände ergänzt.
In der 6. bis 8. Klasse der Oberstufe können die Schüler/innen durch den Besuch von Wahlpflichtgegenständen Bildungsschwerpunkte setzen, die ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.
Angeboten werden zwei Arten von Wahlpflichtgegenständen:
- Wahlpflichtgegenstände, die einen zusätzlichen Unterrichtsgegenstand darstellen (z.B. eine zusätzliche Fremdsprache oder Informatik)
- Wahlpflichtgegenstände, die den entsprechenden Pflichtgegenstand vertiefen und erweitern.
Dazu kommen noch Freigegenstände und Unverbindliche Übungen.
Im Gymnasium
| 1.-8. Klasse |
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Latein bzw. 2. Lebende Fremdsprache | 3.-8. Klasse |
| 5.-8. Klasse |
Im Realgymnasium
| 1.-8. Klasse |
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Geometr. Zeichnen und Werkerziehung | 3.-4. Klasse |
Latein oder 2. Lebende Fremdsprache | 5.-8. Klasse |
Darst. Geometrie oder verstärkt BIU, PH, CH, mehr Mathematik | 7.-8. Klasse |
Im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
| 1.-8. Klasse |
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Textiles Werken | 1.-4. Klasse |
Latein oder 2. Lebende Fremdsprache | 5.-8. Klasse |
Chemie | 3.-4. Klasse |
Werken, Ernährungs- und Haushaltslehre (Theorie und Praxis) | 5.-8. Klasse |
Psychologie und Philosophie einschl. Praktikum - kein Geometrisch Zeichnen | 6.-8. Klasse |
Im Oberstufenrealgymnasium
| Ü-Stufe*-8. Klasse | |
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Latein oder 2. Lebende Fremdsprache | 5.-8. Klasse | |
wahlweise | Instrumentalmusik - Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung - Darst. Geometrie (verstärkt Math. ab 6. Kl.) - verstärkt BIU, PH, CH (verstärkt Math. ab 6. Kl.) | 5.-8. Klasse 7.-8. Klasse |
* siehe allgemeine Begriffserklärungen
In der 6. bis 8. Klasse der Oberstufe können die Schüler/innen durch den Besuch von Wahlpflichtgegenständen Bildungsschwerpunkte setzen, die ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.
Das Ausmaß dieser Wahlpflichtgegenstände ist begrenzt. Es beträgt für die gesamte Oberstufe:
- im Gymnasium und Oberstufenrealgymnasium 6 Wochenstunden
- im Realgymnasium 8 Wochenstunden
- im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium 10 Wochenstunden