Allgemeine Info (BMHS)

Berufsbildende mittlere Schulen

Die berufsbildenden mittleren Schulen haben die Aufgabe, den Schüler/innen und Schülern jenes fachliche grundlegende Wissen und Können zu vermitteln, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes auf gewerblichem, technischem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder hauswirtschaftlichem und sonstigem wirtschaftlichen oder sozialen Gebiet befähigt. Zugleich haben sie die erworbene Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit der Schülerin/des Schülers angemessenen Weise zu erweitern und zu vertiefen. Sie schließen mit einer Abschlussprüfung ab.

Berechtigungen

Berufsbildende mittlere Schulen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren vermitteln eine abgeschlossene Berufsausbildung und erbringen nach einer entsprechenden praktischen Tätigkeit den Befähigungsnachweis für einige gebundene Gewerbe bzw. für Handwerke, wobei die Absolventinnen und Absolventen nach zwei Jahren facheinschlägiger Tätigkeit zur Meisterprüfung antreten können.
Gleichzeitig entfällt für die Absolventinnen und Absolventen dieser Schulen die Unternehmerprüfung. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit der Teilanrechnung von Ausbildungszeiten beim Eintritt in Lehrberufe (gilt auch für Absolventinnen und Absolventen von 2-jährigen berufsbildenden Schulen und für Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher). Genauere Auskünfte erteilt die

Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol
6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116
Tel. (0) 590905-7302, Fax (0) 590905-75302
E-Mail: bildung [at] wktirol [dot] atclass="mailto"

Dauer: 1 bis 4 Jahre

Aufnahmebedingungen

Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Sofern die Aufnahmebewerberin/der Aufnahmebewerber in eine mindestens 3-jährige berufsbildende mittlere Schule in einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand der Mittelschule (Hauptschule - auslaufend) zum Abschluss der 4. Klasse in der niedrigsten Leistungsgruppe war, hat/sie/er im betreffenden Pflichtgegenstand eine Aufnahmsprüfung abzulegen; eine derartige Aufnahmsprüfung entfällt nach erfolgreichem Abschluss einer 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule oder der Polytechnischen Schule in der 9. Schulstufe.
Der Entfall der Aufnahmsprüfung setzt neben dem erfolgreichen Besuch der Polytechnischen Schule voraus, dass diese Schülerin/dieser Schüler die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat.
An den kunstgewerblichen Fachschulen ist durch eine Eignungsprüfung festzustellen, ob die Aufnahmebewerberin/der Aufnahmebewerber den Anforderungen der zu vermittelnden Berufsausbildung in künstlerischer Hinsicht entspricht.

Berufsbildende höhere Schulen

Berufsbildende höhere Schulen haben die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine höhere Allgemeinbildung und eine fachliche Bildung zu vermitteln, die sie zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem, gewerblichem, kunstgewerblichem, kaufmännischem, wirtschaftlichem oder land- und forstwirtschaftlichem Gebiet befähigt. Sie schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab, die zum Studium an Akademien, Fachhochschulen und Universitäten berechtigt.

Berechtigungen

Von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen werden Befähigungsnachweise durch Schulzeugnis und Praxis (Handwerke, einige gebundene Gewerbe) bzw. aufgrund von Schulzeugnis, Praxis und Befähigungsnachweisprüfung (übrige gebundene Gewerbe) erbracht. Die Reife- und Diplomprüfungszeugnisse gelten gemäß Richtlinien 95/43/EG vom 20. Juli 1995 als Nachweis einer reglementierten Ausbildung im Sinne von Anhang D der Richtlinien 92/51/EWG und sind einem Diplom im Sinne dieser Richtlinien gleichgestellt. Somit haben sie die volle EU-Anerkennung gefunden.

Dauer: 5 Jahre

Übertritte

Übertritte zwischen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen gleicher oder verwandter Fachrichtungen sind möglich, von mittleren in höhere Schulen jedoch teilweise schwierig. Auskünfte erteilen die Direktionen der jeweiligen Schulen.

Aufnahmebedingungen

  • Der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule (Hauptschule - auslaufend), wobei das Jahreszeugnis für diese Klasse in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen in der höchsten Leistungsgruppe eine positive Beurteilung oder in der mittleren Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als "Gut" enthält; die Beurteilung eines leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstandes in der mittleren Leistungsgruppe mit "Befriedigend" steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, dass die Schülerin/der Schüler aufgrund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der berufsbildenden höheren Schule genügen wird;
  • der erfolgreiche Abschluss der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe;
  • der erfolgreiche Abschluss der 4. oder einer höheren Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule.

Aufnahmebewerberinnen und Aufnahmebwerber mit dem erfolgreichen Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule (Hauptschule - auslaufend), die die vorstehenden Voraussetzungen in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen nicht erfüllen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Aufnahmebewerberinnen und Aufnahmebewerber mit dem erfolgreichen Abschluss der 8. Stufe der Volksschule haben in Deutsch, Mathematik und Lebender Fremdsprache eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Diese entfällt bei den Sonderformen für Berufstätige, Kollegs und Aufbaulehrgängen.

An höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit besonderen Anforderungen in künstlerischer Hinsicht ist durch eine Eignungsprüfung festzustellen, ob die Aufnahmebewerberin/der Aufnahmebewerber den Anforderungen der zu vermittelnden Berufsausbildung in künstlerischer Hinsicht entspricht.

Weitere Aufnahmekriterien sind bei den Direktionen der jeweiligen Schulen zu erfahren.

Aufbaulehrgänge

Aufbaulehrgänge bieten Absolventinnen und Absolventen verschiedener Fachschulen die Möglichkeit, den Abschluss der entsprechenden höheren Lehranstalt zu erwerben und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab.

Dauer: 4 bis 6 Semester

Kollegs

Kollegs vermitteln Maturantinnen und Maturanten die Ausbildungsinhalte einer berufsbildenden höheren Schule und schließen mit einer Diplomprüfung ab.

Dauer: 4 Semester

Werkmeisterschulen

Siehe 2. Bildungsweg

 

Stand: Juli 2009 / März 2020 /Mai 2021