Im Juni 2005 wurde mit der Änderung des MTD-Gesetzes sowie des Hebammengesetzes der Grundstein in Richtung Akademisierung gelegt. Auf Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 12. September 2006 wurde im Dezember desselben Jahres die „fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH“ als neuer Träger für Fachhochschul-Studiengänge mit der Zielsetzung gegründet, die Ausbildungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) sowie der Hebamme künftig in Form von Fachhochschul-Bachelor-Studiengänge anzubieten.
Im Juni 2005 wurde mit der Änderung des MTD-Gesetzes sowie des Hebammengesetzes der Grundstein in Richtung Akademisierung gelegt. Auf Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 12. September 2006 wurde im Dezember desselben Jahres die „fhg – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH“ als neuer Träger für Fachhochschul-Studiengänge mit der Zielsetzung gegründet, die Ausbildungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) sowie der Hebamme künftig in Form von Fachhochschul-Bachelor-Studiengänge anzubieten.
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist der pflegerische Teil der gesundheitsfördernden, präventiven, diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten.
Die Berufsausbildung ist eine duale Ausbildung. Sie erfolgt an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen. Die Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege wird mit einem Diplom abgeschlossen.
Die österreichische Trainerausbildung ist eine Berufsausbildung (Vgl. Bundesgesetzblatt 181. Stück vom 28.8.92 Nr. 529 - 228O), in die erst nach Erfüllung unterschiedlicher Eignungskriterien bzw. Vorbildungen eingetreten werden kann!
Realgymnasium/Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung
Das Realgymnasium/Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung ist eine Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule, die motorisch begabten und sportlich interessierten Schüler/inne/n neben einer fundierten Allgemeinbildung vermehrte Kenntnisse und Fertigkeiten im sportlichen Bereich vermittelt. Ziel dieser Sonderform sind vielseitig gebildete Maturant/inn/en mit sportspezifischen Einsichten und Erfahrungen. Der Umfang des Unterrichts in Leibesübungen beträgt 6 bis 8 Wochenstunden. In der Oberstufe wird überdies der Pflichtgegenstand Sportkunde unterrichtet.
Die Mittelschulen (Hauptschulen - auslaufend) mit allgemein sportlichem Schwerpunkt haben die Aufgabe, eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln sowie die allgemeinen sportlichen Interessen, Begabungen und Fähigkeiten zu fördern.