Die Befähigung, das Unterrichtsfach Katholische Religion in der Primarstufe zu unterrichten, wird durch die Absolvierung des Primarstufenlehramts mit dem Schwerpunkt Religionspädagogik erworben. Damit kann man als Volksschullehrer/in und als Religionslehrer/in in der Primarstufe unterrichten.
Lehrer/innen, die bereits ein Lehramt haben, können über ein Erweiterungsstudium an den Pädagogischen Hochschulen die Zusatzqualifikation für jedes weitere Lehramt im Pflichtschulbereich erwerben.
Kindergartenpädagog/inn/en erwerben in diesem Ausbildungslehrgang zusätzliche Qualifikationen für die Arbeit mit Kindern (und deren Bezugspersonen), deren Entwicklung durch besondere Umstände erschwert, beeinträchtigt oder behindert wird. Aufbauend auf das Grundlagenwissen werden unter anderem medizinische Grundkenntnisse, Arbeitsweisen interdisziplinärer Frühförderung sowie spezifische Methoden und ihre didaktische Umsetzung praxisnah vermittelt.
Befähigung, Menschen in ihrer letzten Lebensphase psychisch, sozial und praktisch zu begleiten und den Angehörigen in der Bewältigung ihrer Fragen und ihrer Trauer beizustehen.
DasFreiwillige Soziale Jahr bietet jungen Erwachsenen zwischen 18 (bei Eingung auch bereits ab 17) und 24 Jahren die Möglichkeit, 10 bis 11 Monate lang in einer soziale Einrichtung mitzuarbeiten; und das pädagogisch und individuell begleitet.