Berufsschulen (berufsbildende Pflichtschulen)

Aufgabe

Die Berufsschule hat die Aufgabe, durch einen berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die betriebliche Ausbildung zu ergänzen und zu fördern, die Allgemeinbildung zu erweitern und die Schülerinnen  und Schüler durch Einrichtung von Leistungsgruppen zu fördern.
Zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung können in bestimmten Pflichtgegenständen Zusatzangebote gemacht werden (z.B. Angewandte Mathematik).

Aufnahme

Für Personen, die nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (9 Jahre) in einem Lehrverhältnis stehen, besteht Berufsschulpflicht. Die/der Lehrberechtigte hat dem Lehrling die für den Berufsschulbesuch erforderliche Zeit freizugeben und ihn zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten. Die Anmeldung erfolgt mit Abschluss des Lehrvertrages durch die Lehrberechtigte/den Lehrberechtigten bei der Direktion der zuständigen Berufsschule. Dem Lehrling gebührt auch während des Berufsschulbesuches die Lehrlingsentschädigung.
Wenn die Kosten der Unterbringung und Verpflegung, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schülerinnen/Schüler der Berufsschule bestimmten Schüler/innenheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen (Internatskosten), höher sind als die dem Lehrling gebührende Lehrlingsentschädigung, hat die/der Lehrberechtigte dem Lehrling den Unterschiedsbetrag zwischen diesen Internatskosten und der Lehrlingsentschädigung zu ersetzen.

Dauer der Berufsschulpflicht:
jedes Lehrjahr entspricht einer Schulstufe, d.h. 2-4 Jahre, je nach Lehrberuf

Organisationsformen der Berufsschulen

Die Berufsschulen sind als Berufsschulen für einen oder mehrere Lehrberufe zu führen. Die Berufsschulen sind - bei gleichem Unterrichtsausmaß - zu führen:

  • als ganzjährige Berufsschulen mit mindestens einem vollen Schultag in der Woche;
  • als lehrgangsmäßige Berufsschulen mit einem in jeder Schulstufe mindestens acht - in Schulstufen, die einem halben Jahr des Lehrverhältnisses entsprechen, mindestens vier - Wochen dauernden Unterricht; die dem halben Jahr des Lehrverhältnisses entsprechende Unterrichtszeit kann auch auf die vorhergehenden Schulstufen aufgeteilt werden; oder
  • als saisonmäßige Berufsschulen mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht.

Schulsprengel

Der Lehrling besucht jene Berufsschule, in deren Schulsprengel sich der Lehrbetrieb befindet.

Die zuständige Berufsschule kann

  • beim Amt der Tiroler Landesregierung, Tel. (0512) 508-2550,
  • bei der Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol, Tel. 05 90905-7302
  • und deren Bezirksstellen oder
  • bei der Bildungsdirektion für Tirol, Tel. (0512) 9012-9296, E-Mail: roland [dot] teissl [at] bildung-tirol [dot] gv [dot] atclass="mailto", www.tiroler-fachberufsschulen.at

erfragt werden. Hier erhalten Sie auch Informationen über die jeweiligen Heime (siehe auch Internate & Heime).

Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol
6020 Innsbruck, Egger Lienz-Str. 118
Tel. +43 5 90 905-7302, Fax (0) 590905-75302
E-Mail: bildung [at] wktirol [dot] atclass="mailto"

Lehrabschlussprüfung

Am Ende der Lehrzeit kann jeder Lehrling die Lehrabschlussprüfung ablegen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. Allerdings bringt die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung finanzielle Vorteile und mehr Aufstiegsmöglichkeiten im Berufsleben.

Verkürzte Lehrzeit

Die Möglichkeit einer verkürzten Lehrzeit gibt es für Absolventinnen und Absolventen

  • der allgemein bildenden höheren Schulen (Reifeprüfung)
  • der berufsbildenden höheren Schulen (Reife- und Diplomprüfung)
  • der mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen (Abschlussprüfung)
  • einer Lehre (erfolgreiche Lehrabschlussprüfung)

Nähere Auskünfte erteilt die Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol.

Stand: Mai 2014 / Februar 2018 /  März 2020

Integrative Berufsausbildung (IBA)

Verlängerte Lehrzeit

stellt für leistungswillige benachteiligte Jugendliche eine Möglichkeit dar, im Rahmen der integrativen Berufsausbildung zu einem Lehrabschluss zu kommen.
 

Zielgruppe: Jugendliche, die vom AMS für eine integrative Berufsausbildung vorgesehen werden und bei denen angenommen werden kann, dass sie zwar ev. länger dafür brauchen, grundsätzlich aber in der Lage sind, einen positiven Lehrabschluss zu schaffen.
Für diesen Personenkreis können Lehrverträge abgeschlossen werden, bei welchen vor Beginn der Ausbildung gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz eine gegenüber der für den jeweiligen Lehrberuf festgesetzten Lehrdauer längere Lehrzeit vereinbart wird.
 

Voraussetzung: Die Verlängerung muss für die Erreichung der Lehrabschlussprüfung notwendig sein. Eine Verlängerung kann um höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahren erfolgen. Es gilt die normale Berufsschulpflicht. Während der Ausbildung begleitet und unterstützt die Berufsausbildungsassistenz die Jugendlichen im Betrieb und in der Berufsschule. Nach Abschluss der verlängerten Lehrausbildung kann eine Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Der Wechsel in ein reguläres Lehrverhältnis (und umgekehrt) ist möglich.
Nähere Auskünfte erteilt die Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol.

Teilqualifikation

hat zum Ziel, junge Menschen mit besonderen Teilleistungsstärken nachhaltig am Arbeitsmarkt zu integrieren.
 

Zielgruppe: Jugendliche, die vom AMS nicht in eine Lehrstelle vermittelt werden können und entweder

  • einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder die erhöhte Familienbeihilfe beziehen oder eine Behinderung haben (Zielgruppe A)
  • keinen positiven Hauptschulabschluss aufweisen oder aus sonstigen in der Qualifikation der/des Jugendlichen liegenden Gründen bei der Lehrplatzsuche erfolglos bleiben (Zielgruppe B)

Damit stehen benachteiligten Jugendlichen folgende Wege der Berufsausbildung offen:

  • Verlängerte Lehrzeit: Die Jugendlichen haben ein (bis max. zwei) Jahr/e länger Zeit, den Lehrabschluss zu machen.
  • Teilqualifizierung: Die Jugendlichen erlernen im Rahmen dieser Ausbildung Teile eines Lehrberufs in einem Lehrbetrieb und in der Berufsschule und erhalten nach erfolgter Abschlussprüfung ein Zeugnis über die erworbenen Fähigkeiten. Inhalte, Ziele und Dauer der Teilqualifizierung werden in einem individuellen Ausbildungsplan festgelegt.

Alle Jugendlichen, die eine integrative Berufsausbildung machen, werden während ihrer Ausbildung von einer eigenen Berufsausbildungsassistenz (BAS) begleitet. Dabei wird von der Berufsausbildungsassistenz ein Netzwerk aufgebaut, welches alle an der IBA beteiligten Partnerinnen und Partner miteinander vernetzt und sie in ihrer Arbeit wirksam unterstützt. Die fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsausbildungsassistenz kümmern sich um die Belange der Jugendlichen und stehen in regelmäßigem Kontakt zum Lehrbetrieb sowie zur Berufsschule. Zwischen den beiden Ausbildungsmöglichkeiten der integrativen Berufsausbildung bzw. der Umstieg in ein normales Lehrverhältnis kann einvernehmlich unter Einbeziehung der Berufsausbildungsassistenz gewechselt werden.

Für Jugendliche der Zielgruppe A wird die Berufsausbildungsassistenz im Rahmen der IBA von der Arbeitsassistenz Tirol (ARBAS) und - für den Bezirk Reutte - vom VIANOVA angeboten.
Für Jugendliche der Zielgruppe B wird die Berufsausbildungsassistenz im Rahmen der IBA von ibisacam - Projekt IQ angeboten.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten Sie beim der Bildungsdirektion für Tirol, Tel. (0512) 9012-9296.

Nach der Lehrabschlussprüfung gibt es folgende Möglichkeiten, Wissen und Fertigkeiten zu erweitern:

a) Kurse
b) Zusatzprüfung in einem verwandten Lehrberuf (Teile der Lehrzeit werden angerechnet)
c) Bauhandwerkerschulen
d) Meisterklassen
e) Werkmeisterschulen
f) Ablegung der Meisterprüfung (nach einigen Jahren einschlägiger Berufspraxis)
g) Zweiter Bildungsweg

Siehe BMHS, Sonst. Ausbildungsmöglichkeiten, 2. Bildungsweg

Stand: November 2009 / Mai 2014 / März 2020