Technische und gewerbliche Lehranstalten

Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Sie dienen der Erwerbung höherer Bildung auf ihrem Fachgebiet und führen zur Hochschulreife.
Die Absolvent/inn/en einer höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt sollen über die zur Ausübung von Ingenieurberufen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen. Ebenso sollen sie Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie für das Studium an einer Universität befähigen, erwerben. Sie sollen die durch Gesetz und Norm festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten, sowie die in der Berufspraxis verwendeten Maschinen und Geräte bedienen können.

Dauer: 5 Jahre

Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen

Sie dienen der Erlernung einschlägiger Berufe und facheinschlägiger Ausbildung.
Die Absolvent/inn/en einer Fachschule sollen über die im Alltag und im Berufsleben häufig benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Stand der Technik sicher verfügen können. Sie sollen die durch Gesetz und Norm festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten, sowie die in der Berufspraxis verwendeten Maschinen und Geräte sicher bedienen können. Sie schließen mit einer Abschlussprüfung ab.

Dauer: 4 Jahre

 

Aufbaulehrgänge

Aufbaulehrgänge haben die Aufgabe, Personen, die eine Fachschule oder einen Vorbereitungslehrgang gleicher oder verwandter Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt zu führen. Der Ausbildungsgang wird durch die Reife und Diplomprüfung abgeschlossen.

Dauer: 4 Semester, für Berufstätige 6 Semester

Kollegs

Kollegs haben die Aufgabe, Absolvent/inn/en von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt zu vermitteln.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung einer berufsbildenden höheren Schule anderer Art oder einer sonstigen höheren Schule (die Reifeprüfung kann durch die Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden). Der Ausbildungsgang wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.

Dauer: 4 Semester


Bauhandwerkerschule

Der erfolgreiche Abschluss ist meist verbunden mit einem beruflichen Aufstieg und einer Karriere als Polier. Der Abschluss befähigt zu Führungsaufgaben (Polier) im Baugewerbe, Baunebengewerbe, in der Bauindustrie und in Zimmereibetrieben. Ferner hat der/die Schüler/in mit einem positiven Abschluss der BHW-Schule die Lehrinhalte der Unternehmerprüfung positiv absolviert.
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren und der Nachweis eines erlernten Berufes als Maurer, Steinmetz oder Zimmerer (Lehrabschlussprüfung).

 

Dauer: 3 Jahre
jeweils 3 Lehrgänge zu je 13 Unterrichtswochen
jeweils im Zeitraum von Ende November bis Mitte März

 

zur Schuldatenbank

 

Stand: August 2009